Weise Richter und die IT-Welt
Es wurde vollbracht. Die bisherigen Gesetze für Online Durchsuchunge in NRW wurden für nichtig erklärt. Am 27.02.2008 haben weise Richter des Verfassungsgerichts den Befürwortern von Online Durchsuchungen einen Strich durch die Rechnung gemacht. Es wurde das IT-Grundrecht “erfunden”!
Das bedeutet für den Nutzer von Handys, Laptops, Organizer usw. (zusammengefasst: informationstechnische Systeme) die Vertraulichkeit von Daten. Online Durchsuchungen sind nur zulässig, wenn Gefahr besteht für
- Leib, Leben und Freiheit der Person” oder
- “Güter der Allgemeinheit”, deren Bedrohung die Grundlagen des Staates oder der Existenz der Menschen berühren – wie die Funktionsfähigkeit “existenzsichernder öffentlicher Versorgungseinrichtungen”.
Ein dickes Danke an unsere weisen Richter des Verfassungsgerichts!
Quelle: Spiegel Online
Erstellt am Donnerstag 28. Februar 2008
Unter: Politik, erfreuliches
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